Arbeitgebermeldeverfahren
Seit dem 01.01.2009 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, auch für die Mitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, die im Angestelltenverhältnis tätig sind und von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, elektronisch Meldungen über die rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelte zu übermitteln (§ 28 a Abs. 10 und 11 SGB IV).
Das elektronische Arbeitgebermeldeverfahren gewährleistet einem reibungslosen Ablauf sowie die korrekte Zuordnung der Rentenversicherungsbeiträge. Zudem werden die berufsständischen Versorgungswerke zeitnah mit Änderungsmitteilungen sowie weiteren, das sozialversicherungspflichtige Entgelt betreffenden Informationen versorgt.
Um die Teilnahme der berufsständischen Versorgungswerke am gemeinsamen Meldeverfahren zu gewährleisten, wurde die zentrale Annahmestelle für Arbeitgeberdaten gegründet, die so genannte DASBV (Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH). Zur eindeutigen Identifikation des jeweiligen Mitgliedes wurde die bisherige Mitgliedsnummer um vier Stellen erweitert.


