Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen werden die in dem anhängenden Merkblatt erläuterten Satzungsänderungen zum 01.01.2009 in Kraft treten. Die wichtigste Änderung ist das Hinausschieben der Regelaltersgrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr.
DIE ÄRZTEVERSORGUNG WESTFALEN-LIPPE, DER GROßE GEWINNER DES IPE-REAL ESTATE AWARDS 2009
Der stetige Weg der Immobilienanlage findet erneut hohe Anerkennung im europäischen Vergleich und wurde mit Awards in drei Kategorien (Platin, Gold und Silber) ausgezeichnet