Ab dem 01.01.2009 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, auch die von Mitgliedern einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, die im Angestelltenverhältnis tätig und von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, elektronisch Meldungen über die rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelte zu übermitteln (vgl. im Einzelnen § 28 a Abs. 10 und 11 SGB IV)
Bisher erfolgte die Meldung des Arbeitgebers über die rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelte seiner angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht flächendeckend elektronisch, sondern zu einem nicht geringen Teil in Papierform. Dies wird sich mit dem neuen elektronischen Arbeitgebermeldeverfahren für die Entgeltzeiträume ab dem 01.01.2009 ändern.
Das neue Verfahren trägt unter anderem dazu bei, einen reibungslosen Ablauf sowie die korrekte Zuordnung der Rentenversicherungsbeiträge zu gewährleisten und dient somit auch dem Interesse des Mitgliedes. Zudem werden die berufsständischen Versorgungswerke zeitnah mit Änderungsmitteilungen sowie weiteren, das sozialversicherungspflichtige Entgelt betreffenden Informationen, versorgt.
Um die zwingend notwendige Teilnahme der berufsständischen Versorgungswerke am gemeinsamen Meldeverfahren zu gewährleisten, wurde die zentrale Annahmestelle für Arbeitgeberdaten gegründet, die sogenannte "Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH", kurz DASBV. Diese zentrale Annahmestelle sammelt die Daten der Arbeitgeber und leitet diese an die entsprechenden Versorgungseinrichtungen weiter. Zur eindeutigen Identifikation des jeweiligen Mitgliedes bzw. um es der richtigen berufsständischen Versorgungseinrichtungen zuordnen zu können, wird eine spezielle Mitgliedsnummer verwendet. Die neuen Mitgliedsnummern (= alte Mitgliedsnummer mit Anhang) wird den bei der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe versicherten Ärztinnen und Ärzten im Laufe des Monats Oktober 2008 zusammen mit weiteren Erläuterungen durch ein gesondertes Schreiben mitgeteilt.