Durch eine Änderung im Sozialgesetzbuch VI hat der Gesetzgeber für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen, die trotz Anerkennung von Kindererziehungszeiten bisher keinen Rentenanspruch hatten, neue Nachzahlungsmöglichkeiten geschaffen. Das nachfolgend abrufbare Merkblatt erläutert die Möglichkeiten.
Merkblatt_Kindererziehungszeiten.pdf [PDF, 27,01 KB]