Die Kammerversammlung beschließt eine Dynamisierung der Renten und Rentenanwartschaften um 0,5 %.
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 03.07. in Münster den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe für das Geschäftsjahr 2009 zustimmend zur Kenntnis genommen und einstimmig gebilligt.

Außerdem beschloss das Gremium, die Rentenanwartschaften und die laufenden Renten in der Grundversorgung ab dem 01.01.2011 um
0,5 % zu erhöhen. Aufgrund des guten Geschäftsjahres war es ferner möglich, die Sicherheitsrücklage in der Bilanz auf 2 % der Deckungsrückstellung zu erhöhen. Diese Maßnahme unterstreicht den hohen Stellenwert, den unser Versorgungswerk der Sicherheit und Stabilität der uns anvertrauten Gelder beimisst.
Der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses Dr. Kloos, der Vorsitzende des Aufsichtsausschusses Karl-Heinz Müller und der Hauptgeschäftsführer Dr. Kretschmer hoben in ihren Reden das gute Ergebnis des Geschäftsjahres 2009 hervor. „Es ist sehr erfreulich, dass es nicht nur gelungen ist, mit einer Nettorendite von 4,20 % den Rechnungszins von 4 % zu übertreffen, sondern auch die stillen Reserven, die im Jahr 2008 zum Höhepunkt der Finanz- und Wirtschaftskrise zusammengeschmolzen waren, wieder vollständig auf den Stand vor der Finanzkrise im Jahr 2008 aufzufüllen. Unter Berücksichtigung der stillen Reserven errechnet sich daraus eine wirtschaftliche Rendite von 6,5 % für das vergangene Geschäftsjahr. Ich denke, mit diesem Ergebnis können wir angesichts der Begleitumstände in der Wirtschaft und an den Finanzmärkten mehr als zufrieden sein“, so Dr. Kloos. Auch die Beitragszahlungen der aktiven Mitglieder konnten kräftig gesteigert werden, was aufzeige, dass die Mitglieder der ÄVWL weiterhin starkes Vertrauen zu ihrem Versorgungswerk haben. Man werde alles daran setzen, auch in Zukunft dieses Vertrauen zu rechtfertigen.
Die Kammerversammlung befasste sich auch mit verschiedenen Satzungsänderungsvorschlägen. So wurde unter anderem die Aufnahme der gleichgeschlechtlichen Lebenspartner in die Satzung beschlossen. Damit sind gleichgeschlechtliche Lebenspartner nunmehr den Witwen und Witwern im Rentenrecht gleichgestellt.
Die von den Delegierten der Kammerversammlung gefassten Beschlüsse müssen noch durch das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen als Aufsichtsbehörde des Versorgungswerkes genehmigt werden.
Eine ausführliche Berichterstattung über die Kammerversammlung erfolgt im Westfälischen Ärzteblatt und im Versorgungsbrief der ÄVWL.