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Freiwillige Zusatzversorgung

Freiwillige Zusatzversorgung (§ 29)

Jedes Mitglied, das eine über die Grundversorgung und somit eine über die Zahlung der Höchstabgabe (16.052,40 €/Jahr) hinausgehende Sicherung anstrebt, kann durch Teilnahme an der Freiwilligen Zusatzversorgung seine Zukunftssicherung und die seiner Familie verbessern. Eine weitgehende Gestaltungsfreiheit nach persönlichen Wünschen und Vorstellungen ist dabei ein großer Vorzug der Freiwilligen Zusatzversorgung. Die Einzelheiten sind in den Bedingungen für die Freiwillige Zusatzversorgung niedergelegt. 



Die Höhe der zu zahlenden Beiträge kann das Mitglied innerhalb des vom Gesetz- und Satzungsgeber vorgegebenen Rahmens weitgehend selbst bestimmen. Das Mitglied kann jährlich neu entscheiden, ob und mit welchem Beitrag es an der Freiwilligen Zusatzversorgung teilnehmen will.



Im Jahr 2012 sind für die Freiwillige Zusatzversorgung folgende Beitragszahlungen möglich: 



Mindestbeitrag: 3.704,40 €/Jahr

Höchstbeitrag: 10.290,00 €/Jahr 




Zwischen diesen Beitragsgrenzen kann jeder beliebige Beitrag in die Freiwillige Zusatzversorgung eingezahlt werden. Die Beiträge zur Freiwilligen Zusatzversorgung können allerdings nur neben den nach §§ 20 - 23 der Satzung zu leistenden Beiträgen entrichtet und nur von dem Mitglied geleistet werden, das bereits in der Grundversorgung die Höchstabgabe (16.052,40 €/Jahr) geleistet hat.
Außerdem können Beiträge zur Freiwilligen Zusatzversorgung nur in dem Kalenderjahr geleistet werden, für das sie gelten sollen. Nachentrichtungen für zurückliegende Jahre sieht die Satzung nicht vor.


Durch die Zahlung von Beiträgen zur Freiwilligen Zusatzversorgung erwirbt das Mitglied eine Zusatzrente (§ 29 Abs. 2). Die Zusatzrente geht nicht in die aus der Grundversorgung stammende Gesamtrente ein, sondern steht selbstständig neben ihr. 



Die Höhe der Zusatzrente ist mit Hilfe der Anlagen 1.3 und 1.4 der Bedingungen der Freiwilligen Zusatzversorgung leicht errechenbar. 



Beispiel:


Einzahlungsalter:

45 Jahre (Arzt)


0,12419 x 10.290,00 €


= 1.277,92 € Jahresrente

Durch Zahlung eines einzigen Beitrages von 10.290,00 € wird eine lebenslängliche Altersrente in Höhe von 1.277,92 € pro Jahr erworben.

Der weitere Leistungsumfang und die Vorzüge der Freiwilligen Zusatzversorgung

1. Im Falle der Berufsunfähigkeit wird eine Rente in Höhe von 80 % der Zusatzrente gezahlt. 


2. Die Zusatzrente erhöht sich für jedes zuschussberechtigte Kind um einen Zuschuss von 10 % der gewährten Rente. 


3. Die Teilnahme an der Freiwilligen Zusatzversorgung ist ohne Gesundheitsprüfung möglich. 


4. Nach dem Tode des Mitglieds erhält die Witwe bzw. der Witwer eine lebenslang zahlbare Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 % der Zusatzrente. Außerdem werden Halbwaisenrenten in Höhe von 10 % und Vollwaisenrenten in Höhe von 30 % für jedes nach den Bedingungen der Freiwilligen Zusatzversorgung berechtigte Kind gezahlt.


5. Die Rententabelle der Freiwilligen Zusatzversorgung enthält eine bereits eingerechnete Verzinsung von 4 %.


6. Die Beiträge, die in die Freiwillige Zusatzversorgung eingezahlt werden, sind nach dem Alterseinkünftegesetz ab dem Jahr 2005 steuerlich begünstigt.



Eine nähere Übersicht über die aus der Teilnahme an der Freiwilligen Zusatzversorgung zu erwartenden Zusatzrenten wird auf Anfrage von der Mitgliederabteilung übersandt.

Nützliche Downloads und Informationen


Ansprechpartner:

Herr Kohne

0251 5204-263

Herr Hilgenberg

0251 5204-171

Frau Noll

0251 5204-153

Frau Heinemann

0251 5204-112


Weitere Satzungserläuterungen: