Die Leistungen
Das Leistungsprinzip der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe beruht auf einem beitragsgerechten Rentensystem, wonach die zu erwartenden Rentenleistungen in Abhängigkeit stehen zu der Höhe der während der Mitgliedschaft eingezahlten Versorgungsabgaben.
Beweis für die Leistungsfähigkeit der Ärzteversorgung ist die Entwicklung der Rentenanwartschaften. Diese sind im Zeitraum von 1960 bis 2012 von einem Ausgangswert von 100 auf über 1.136 gestiegen, während die Preissteigerungsrate lediglich eine Steigerung um etwa das Vierfache aufwies. Die Allgemeine Rentenbemessungsgrundlage betrug im Jahr 1960 8.000,-- DM und wurde für das Jahr 2012 auf 46.454 €, was 90.856 DM entspricht, festgesetzt.
Die laufenden Renten überstiegen 2012 im gleichen Zeitraum ihren Ausgangswert um das Fünfeinhalbfache.


