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Die Versorgungsabgaben 2012

Selbstständige Mitglieder

Die Versorgungsabgabe für selbstständige Mitglieder wird auf der Grundlage der durchschnittlichen Versorgungsabgabe des vorletzten Geschäftsjahres errechnet.

Pflichtabgabe

13.582,80 €/Jahr

1.131,90 €/Monat

Höchstabgabe

16.052,40 €/Jahr

1.337,70 €/Monat


Angestellte Mitglieder

Angestellte Mitglieder zahlen den Höchstbeitrag nur dann, wenn das rentenversicherungspflichtige Bruttoentgelt die Beitragsbemessungsgrenze von 5.600 € monatlich erreicht oder übersteigt. Liegt das Bruttoentgelt unter der Beitragsbemessungsgrenze, beträgt der Beitrag 19,6 % des Bruttoentgelts.

Höchstbeitrag zur
Angestelltenversicherung

1.097,60 €/Monat


Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Für unsere Mitglieder, Rentnerinnen und Rentner haben wir eine Rentenberatung eingerichtet. Während unserer Geschäftszeiten können Sie Herrn Geibig zu allen Fragen rund um die Altersversorgung bei der ÄVWL ansprechen.

Tel.: 0251 5204-124
E-Mail: manfred.geibig[at]aevwl.de