Die Versorgungsabgaben 2021
Selbstständige Mitglieder
Selbstständig tätige Mitglieder leisten nach § 22 der Satzung im Jahr 2021 die Pflichtabgabe in Höhe des 1,3-Fachen der durchschnittlichen Versorgungsabgabe des vorletzten Geschäftsjahres.
Nach der Satzung besteht für alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte jederzeit die Möglichkeit, auf formlosen Antrag hin den Beitrag auf das 1,2-Fache (1.500,00 € monatl.) oder das 1,1-Fache (1.375,00 € monatl.) zu reduzieren. Auch in diesen Fällen erfolgt keine Einkommensüberprüfung. Einen entsprechenden Antrag finden Sie im Downloadcenter unserer Homepage in der Rubrik "Formulare".
Pflichtabgabe (höchstmögliche Abgabe) | 19.500,00 €/Jahr | 1.625,00 €/Monat |
1,2-Fache | 18.000,00 €/Jahr | 1.500,00 €/Monat |
1,1-Fache | 16.500,00 €/Jahr | 1.375,00 €/Monat |
Angestellte Mitglieder
Angestellte Mitglieder zahlen den Höchstbeitrag zur Angestelltenversicherung nur dann, wenn ihr rentenversicherungspflichtiges Bruttoentgelt die Beitragsbemessungsgrenze von 7.100 € monatlich erreicht oder übersteigt. Liegt das Bruttoentgelt unter der Beitragsbemessungsgrenze, beträgt der Beitrag 18,6 % des Bruttoentgelts.
Höchstbeitrag zur Angestelltenversicherung | 1.320,60 €/Monat |
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Zu individueller Beratung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe jederzeit telefonisch, durch persönliche Rücksprache und auf schriftliche Anfrage zur Verfügung.
Tel.: 0251 5204-0
E-Mail: info[at]aevwl.de