Die Versorgungsabgaben 2023
Selbstständige Mitglieder
Selbstständig tätige Mitglieder leisten nach § 22 der Satzung im Jahr 2023 die Pflichtabgabe in Höhe des 1,3-Fachen der durchschnittlichen Versorgungsabgabe des vorletzten Geschäftsjahres.
Nach der Satzung besteht für alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte jederzeit die Möglichkeit, auf formlosen Antrag hin den Beitrag auf das 1,2-Fache (1.582,80 € monatl.) oder das 1,1-Fache (1.450,90 € monatl.) zu reduzieren. Auch in diesen Fällen erfolgt keine Einkommensüberprüfung. Einen entsprechenden Antrag finden Sie im Downloadcenter unserer Homepage in der Rubrik "Formulare".
Pflichtabgabe (höchstmögliche Abgabe) | 20.576,40 €/Jahr | 1.714,70 €/Monat |
1,2-Fache | 18.993,60 €/Jahr | 1.582,80 €/Monat |
1,1-Fache | 17.410,80 €/Jahr | 1.450,90 €/Monat |
Angestellte Mitglieder
Angestellte Mitglieder zahlen den Höchstbeitrag zur Angestelltenversicherung nur dann, wenn ihr rentenversicherungspflichtiges Bruttoentgelt die Beitragsbemessungsgrenze von 7.300 € monatlich erreicht oder übersteigt. Liegt das Bruttoentgelt unter der Beitragsbemessungsgrenze, beträgt der Beitrag 18,6 % des Bruttoentgelts.
Höchstbeitrag zur Angestelltenversicherung | 1.357,80 €/Monat |
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Zu individueller Beratung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe jederzeit telefonisch, durch persönliche Rücksprache und auf schriftliche Anfrage zur Verfügung.
Tel.: 0251 5204-0
E-Mail: info[at]aevwl.de